Maria Norrenbrock
Die Kulturbeauftragten
Maria Norrenbrock

Die Kulturbeauftragten

Über Rolle und Aufgaben der kulturbeauftragten Lehrer im Kulturagentenprogramm

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Foto: BKJ e.V.

Gesucht wird eine kulturbeauftragte Lehrerin/ein kulturbeauftragter Lehrer

Das Profil einer oder eines Kulturbeauftragten ließe sich, wenn man für diese Position eine Stellenausschreibung in einer überregionalen Zeitung schaltet, etwa folgendermaßen beschreiben:

Gesucht wird eine kreative, künstlerisch interessierte und engagierte Lehrperson, die neben ihren Unterrichtsaufgaben bereit ist, Konzepte für die Verankerung von kultureller Bildung an ihrer Schule zu initiieren, anzuleiten und umzusetzen.

Sie versteht sich als Anwalt für kulturelle Bildung in der Schule, arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen und ist Ansprechpartner für die gesamte Schulgemeinde.

Sie hat Spaß an der Zusammenarbeit mit Kunst- und Kulturschaffenden außerhalb der Schule sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Presse und der Politik.

Außerdem interessiert sie sich für die Finanzierung von schulischen Projekten.

Sollten Sie an diesen Aufgaben interessiert sein, freuen wir uns auf ihre Bewerbung. Wir erwarten von Ihnen zeitliche Flexibilität, Erfahrungen in der Projektarbeit, Kommunikationsfähigkeit und Kenntnisse im kaufmännischen Bereich.

Wie bieten Ihnen eine Teilzeitbeschäftigung mit entsprechend motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnern, die stets ihre eigenen Vorstellungen von der Gestaltung des Arbeitstages der Beschäftigten einbringen. Letzteres ist unter Partizipations- und Teilhabeverpflichtung ausdrücklich gewünscht.

Wir freuen uns auf ihre Bewerbung.

Mit dieser fiktiven Stellenausschreibung lässt sich gut verdeutlichen, welche Aufgaben und Funktionen Kulturbeauftragte wahrnehmen sollen. Sie veranschaulicht jedoch auch die Herausforderungen, denen sich zum einen die einzelnen Personen, zum anderen die Schule stellen muss, will sie kulturelle Bildung zum Leitgedanken des eigenen Schulprofils erheben.

Ohne Kulturbeauftragte geht es nicht

Die Schulen, die sich am Modellprogramm "Kulturagenten für kreative Schulen" beteiligen, wissen und haben es schätzen gelernt, dass in ihrem Team eine Fachkraft mit der Aufgabenstellung der kulturellen Bildung betraut worden ist. Dabei fällt den Kulturbeauftragten eine Doppelfunktion zu: Zum einen sind sie wichtige Partner der Kulturagentinnen und Kulturagenten und bilden die Schnittstelle zum kulturellen Sozialraum der Schule, zum anderen tragen sie die Verantwortung für die Umsetzungsprozesse hin zu einer neuen Form der kulturellen Bildung an beziehungsweise in ihrer Schule. Es handelt sich also in der Tat um ein komplexes Aufgabenfeld. Im Sinne der Veränderung des Schulalltags hin zu mehr Kreativität und zu neuen Formen der schulischen Bildung kann dies nur durch eine Vernetzung mit Akteuren und Institutionen außerhalb der Schule sowie durch eine personelle Verbindlichkeit und klar zugewiesene Verantwortung gewährleistet werden.

Das Aufgabenprofil – So gelingt die Etablierung eines kulturellen Schulprofils

Während der Programmlaufzeit hat sich entsprechend der oben aufgezeigten Überlegungen ein Aufgabenprofil für die Kulturbeauftragten entwickelt, das den Rahmen für die im Folgenden zu erläuternden Qualifizierungsschwerpunkte bildet.

Die Kulturbeauftragten informieren und kommunizieren nach innen und außen, sorgen mit der Gründung einer Steuer- oder Kulturgruppe dafür, dass ihre Schule einen verbindlichen Kulturfahrplan erarbeitet und verantworten alle Schritte seiner systematischen Umsetzung. Dabei werden eigene Projektvorstellungen ebenso mit eingebracht wie die Einbindung von außerschulischen Kulturprojekten beziehungsweise die Zusammenarbeit mit regionalen Institutionen, Künstlerinnen und Künstlern. Für die Nachhaltigkeit und Kontinuität der Arbeit in der Schule werden für das Kollegium von den Kulturbeauftragten entsprechende Qualifizierungsangebote unter anderem in Form von schulinternen Fortbildungen, Informationstagen und fachlichen Beratungen initiiert.

Qualifikationsprofil und Qualifikationsanforderungen

Unstrittig ist, dass die Funktion einer/eines Kulturbeauftragten nur von einer Person übernommen werden kann, die über entsprechende Erfahrungen im Schulalltag verfügt. Bevor man sich darum mit der Frage beschäftigt, welche Qualifikationen für dieses spezifische Amt benötigt werden, ist ein Blick auf das Qualifikationsprofil der Lehrkraft hilfreich, da entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote in wesentlichen Teilen darauf aufbauen können.

Lehrkräfte bringen ihr erworbenes Wissen aus dem Fachstudium und ihre Erfahrungen aus dem pädagogischen Alltag ein. Unterrichtsinhalte unter didaktischen und methodischen Fragestellungen so aufzubereiten, dass Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff verstehen und lernen, gehört ebenso zu ihrer professionellen Arbeit wie die Entwicklung von Lehrplänen. Hinzu kommen Erfahrungen in organisatorischen Abläufen, mit Gremiensitzungen, Konferenzen und Elternabenden. In der Regel verfügen sie auch über Erfahrungen mit externen Kooperationspartnern, so zum Beispiel bei Berufspraktika ihrer Schülerinnen und Schüler oder auch in der Durchführung von Projekten mit Künstlerinnen und Künstlern.

Insofern sind Kulturbeauftragte kongeniale Partnerinnen und Partner für außerschulische Kooperationen. Nicht zuletzt, weil sie die formalen Bedingungen, Gesetze, Regelungen kennen, die für die Institution Schule bestimmend sind.

Qualifikationsschwerpunkte

Kulturbeauftragte verfügen über ein Kompetenzprofil, das geeignet ist, die komplexen Aufgaben der Verankerung von kultureller Bildung in der Schule zu erfüllen. Dennoch sind weitere Qualifikationen erforderlich, die die schulischen Fachleute befähigen, den Arbeitsauftrag erfolgreich und kompetent zu bewältigen.

Im Rahmen der Qualifizierungen des Programms erhielten daher folgende Fragestellungen eine besondere Bedeutung:

  • Wie gelingt die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Verankerung der kulturellen Bildung auf allen Ebenen in der Schule?
  • Wie erreicht man die Akzeptanz für kulturelle Bildung in der Schulgemeinde?
  • Was muss in der Zusammenarbeit mit (Jugend-)Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern berücksichtigt werden?
  • Wie gelingt der Transfer von der Schule in die Öffentlichkeit?

Bei der Bewertung dieser Fragestellungen kristallisierten sich fünf Themenbereiche für die Fort- und Weiterbildung der Kulturbeauftragten heraus, die im Folgenden skizziert werden.

1. Rolle und Rollenbeschreibung

Kulturbeauftragte erhalten eine weitreichende Bedeutung bei der Entwicklung eines kulturellen Schulprofils. In ihrer Rolle sind sie zum einen so etwas wie Mittlerinnen und Mittler zwischen der Schulleitung, dem Kollegium und der Schulgemeinde. Zum anderen sollten sie für das Vorhaben werben und motivieren, auf Ressourcen achten, unter Umständen weitere Ressourcen organisieren und fachlich auf die Weiterentwicklung achten. Zusammenfassend bedeutet dies, dass Kulturbeauftragte über eine Vielzahl von Kompetenzen verfügen sollten, so unter anderem in den Bereichen Management, Konfliktlösung und Moderation. Sie sollten aber auch Authentizität ausstrahlen und in der Lage sein, das eigene Handeln zu reflektieren.

Da auch Kulturbeauftragte keine Multitalente für alle Bereiche sein können, besteht eine wichtige Aufgabe der Qualifizierung darin, zu klären, welche Rolle den Einzelnen liegt und wo persönliche Stärken und Schwächen gesehen werden.

2. Projektmanagement, Projektentwicklung

Weil es für die Handlungsebenen bei der Umsetzung des Kulturagentenprogramms bedeutsam ist, wird in der Fortbildung auf Projektentwicklung und -management besonderes Augenmerk gelegt. Entwicklung, Planung, Koordination von Projekten, das Einhalten von Zeitplänen und die Beteiligung aller Kooperationspartner – das beschreibt die Komplexität der Aufgaben. Sie liegen im Kulturagentenprogramm nicht allein bei den Kulturbeauftragten, sondern werden in Zusammenarbeit mit den Kulturagentinnen und Kulturagenten sowie in enger Abstimmung mit den jeweiligen Fachlehrenden und der Schulleitung umgesetzt. In der konkreten Projektentwicklung und -umsetzung werden die Kulturbeauftragten zudem durch den/die Kulturpartner unterstützt.

3. Arbeit in Netzwerken

Die Institution Schule in ein außerschulisches Netzwerk einzubinden, Netzwerkpartner zu gewinnen und tragfähige Strukturen aufzubauen, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Zwar werden Kulturbeauftragte bei dieser Arbeit von den Kulturagentinnen und Kulturagenten unterstützt, denen unter anderem die Aufgabe der Netzwerkkoordination zufällt, dennoch braucht es ein umfangreiches Wissen über die Entwicklung und die Arbeit vor allem von Netzwerken innerhalb und außerhalb der Schule.

Dementsprechend wurden unter anderem die folgenden Fragestellungen für die Qualifizierung der Kulturbeauftragten im Rahmen des Kulturagentenprogramms ausgewählt:

  • Was ist für mich ein Netzwerk, wie groß/klein soll es sein?
  • Welchen Nutzen habe ich/hat meine Schule davon beziehungsweise welche Verpflichtungen kommen auf uns zu?
  • Mit welchen Akteuren wollen/sollten wir zusammenarbeiten?
  • Welche Arbeitsweisen, Verbindlichkeiten, Vereinbarungen müssen eingegangen werden, und wo bestehen Grenzen?
  • Welche Kompetenzen brauche ich, wenn ich in einem Netzwerk arbeite, und welche Kompetenzen haben die übrigen Personen des Netzwerks?
  • Welche verbindlichen Absprachen und Regeln werden in einem Netzwerk hinsichtlich der gemeinsamen Kommunikation, der gemeinsamen Suche nach Lösungen, der Verbindlichkeit von Vereinbarungen, der Schaffung von Transparenz und der Entwicklung von Vertrauen getroffen?

Schule in ein sozialräumliches Kulturnetzwerk zu integrieren, kann nicht nur von den Kulturbeauftragten der jeweiligen Schulen geleistet werden. In dieser Frage ist eine enge Zusammenarbeit mit der Leitung und den Gremien der Schule erforderlich. Netzwerkarbeit verlangt weitreichende Entscheidungskompetenzen für die Kulturbeauftragten.

4. Begleitung von Kooperationsprozessen

Ohne mannigfaltige Kommunikationsprozesse ist eine Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Partnern nicht möglich. Für die Kulturbeauftragten gilt, dass sie ständig auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammenarbeiten müssen. Intern sind sie auf die Unterstützung durch die Schulleitung, die Lehrerschaft sowie die Kolleginnen und Kollegen angewiesen, die dazu beitragen, dass beispielsweise der Kulturfahrplan verwirklicht wird. Nach außen müssen sie sich auf die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kulturagentinnen und Kulturagenten verlassen und einschätzen können, wie verlässlich Kooperationen sind. Förderlich für gelingende Kooperationen sind dabei auch die Unterstützung durch die Schüler- und Elternschaft.

Im Rahmen der gemeinsamen Qualifizierung von Kulturagentinnen und Kulturagenten sowie Kulturbeauftragten wurde im Kulturagentenprogramm an folgenden Fragestellungen gearbeitet:

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzwerken und Kooperationen?
  • Wie erarbeitet man Kooperationsvereinbarungen beziehungsweise -verträge?
  • Welche Akteure aus einem Netzwerk sind für ein Projekt als Kooperationspartner geeignet?
  • Welche Kompetenzen und welchen professionellen Hintergrund hat der jeweilige Kooperationspartner?
  • Welches sind Kriterien für eine gelungene Kooperation?
  • Was darf ein Kooperationspartner erwarten?

Dabei wurde allen Beteiligten bewusst, wie genau und deutlich im Vorfeld geklärt werden muss, warum und wie eine Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren gestaltet werden sollte, um ein Projekt erfolgreich zu verwirklichen.

5. Evaluation

Die Dokumentation und systematische Auswertung des Verlaufs und der Ergebnisse von Projekten bilden eine wesentliche Voraussetzung für den Transfer in den Schulalltag und die Weiterentwicklung des kulturellen Profils einer Schule. In mehreren Fortbildungseinheiten standen dementsprechend Methoden zur Evaluation von künstlerischen Projekten, zur Selbstevaluation sowie zur Entwicklung weiterer Auswertungsformate auf der Agenda, die im schulischen Kontext Anwendung finden können. Außerdem ging es darum, Instrumente der Evaluation zu entwickeln, die in den Projektablauf integriert werden können.

Die Relevanz der Fortbildung für die Arbeit der Kulturbeauftragten

Eingangs wurde darauf hingewiesen, dass Kulturbeauftragte viele wertvolle Qualifikationen einbringen können, ohne die ein Veränderungsprozess einer Schule hin zu einem kulturellen Profil nicht möglich wäre. Diese Ressource ist gleichzeitig die Grundlage für ein spezielles Fortbildungsangebot, das die Kulturbeauftragten durchlaufen sollten. Von ihnen wird erwartet, dass die komplexen und organisatorisch anspruchsvollen Aufgaben bewältigt werden. Nur dann werden sich Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen sowie die Schulleitung auf der einen Seite, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen auf der anderen Seite zu einer langfristigen und nicht nur punktuellen Zusammenarbeit entschließen.

Um solche Prozesse erfolgreich zu gestalten, braucht es ein Wissen, aus dem Handlungssicherheit und Souveränität entsteht: Projektmanagement, Rollenreflexion, Kooperationsvereinbarungen, Netzwerktechniken und Evaluationsmethoden tragen dazu bei, das Tätigkeitsprofil zu schärfen. Diese fachlichen Kompetenzen erhöhen dabei nicht nur die Handlungssicherheit, sondern schaffen auch die Grundlagen für ein zugleich flexibles und zielgerichtetes Leiten und Begleiten von Prozessen. Die Fortbildungsangebote tragen dazu bei, dass Kulturbeauftragte die Institution Schule einmal von außen betrachten dürfen, ja, sogar müssen. So können sie Schule anders sehen und anders denken. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Einbindung in ein kulturelles Bildungsnetzwerk, wodurch sich neue Sichtweisen von Schule entwickeln können – von einer in sich geschlossenen Institution hin zu einem lebendigen Organismus, dessen Alltag durch kulturell-künstlerische Prozesse neu gestaltet und weiterentwickelt werden kann.

Gemeinsam lernt es sich besser

Kulturbeauftragte, Kulturagentinnen und Kulturagenten sind die Garanten für eine erfolgreiche Kulturarbeit in den Schulen. Lehrkräfte bringen viel Wissen über Schule in eine Kooperation ein, über die Kulturagentinnen und Kulturagenten nicht unbedingt verfügen. Umgekehrt, und an anderer Stelle ausführlich beschrieben, gilt dies genauso. Im Programm "Kulturagenten für kreative Schulen" geht es bei der Zusammenarbeit dieser beiden wichtigen Akteure nicht nur um Wissensaustausch und -vermittlung, sondern gleichzeitig um das gemeinsame Lernen. In den Qualifizierungsmodulen, die die Länderbüros im Rahmen des Programms angeboten haben, wurde darum viel Wert auf die Entwicklung von Veranstaltungsformaten, von gemeinsamer Prozessbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit gelegt. Dies alles sind wichtige Bausteine für erfolgreiche Projekte. Nicht zuletzt sind die Kulturagentinnen und Kulturagenten die wichtigsten Ansprechpartner für die Kulturbeauftragten und Bindeglied zum kulturellen Netzwerk in der Region und zu den Kooperationspartnern.

Welchen Nutzen hat eine Schule von einer/einem Kulturbeauftragten?

Diese Frage ist recht einfach zu beantworten. Voraussetzung dafür, dass Schule von der Arbeit einer/eines Kulturbeauftragten profitieren kann, ist, dass sie sich hinsichtlich der Verankerung von kultureller Bildung weiterentwickeln will und dieser Prozess von allen Mitgliedern der Schulgemeinde akzeptiert ist. Ist das so, dann geht es nicht ohne eine/einen Kulturbeauftragte/n. Doch auch in diesem Fall darf bei allem Veränderungswillen nicht aus den Augen verloren werden, dass auch eine Schule mit kulturellem Profil vielfältige und sehr verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen hat. Rahmenbedingungen lassen sich nur begrenzt verändern, und auch die Belastungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen stößt aus vielen Gründen an ihre Grenzen. Hindernisse, die nicht immer aus dem Weg geschafft werden können, lassen sich aber häufig geschickt umfahren.

Will eine Schule ihr kulturelles Schulprofil weiterentwickeln und will sie mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen sowie anderen Akteuren der kulturellen Bildung zusammenarbeiten, dann braucht es sie eben: die eingangs gesuchte kulturell-künstlerisch interessierte und engagierte Lehrperson, die neben ihren Unterrichtsaufgaben bereit ist, Konzepte für die Verankerung von kultureller Bildung an ihrer Schule zu initiieren, anzuleiten und umzusetzen. Kooperations- und Netzwerkpartner brauchen verlässliche Ansprechpartner, die Kontinuität und Langfristigkeit herstellen. Dies sind vertrauensbildende Faktoren für die Gestaltung eines Entwicklungsprozesses, und dafür stehen die Kulturbeauftragten mit ihrer schulinternen Kulturgruppe, die ihrerseits darauf achtet, dass Kulturfahrpläne nicht nur entwickelt, sondern auch umgesetzt werden.

Allerdings, und das wird häufig übersehen, braucht die komplexe Aufgabenstellung von Kulturbeauftragten Zeit: Zeit für Kommunikation, Konzeptentwicklung, Prozessbegleitung, für Projekt- und Krisenmanagement und für Qualifizierung … Kurz gesagt, die eine oder andere Entlastungsstunde reicht dafür oftmals nicht aus. Hier sind die Kultusministerien ihrerseits gefordert, die Schulen mit entsprechenden Stundendeputaten auszustatten. Nur dann kann ein Transfer in die tägliche Schulpraxis gelingen.