Michael Hackenberger
Offenheit für Entwicklungsprozesse
Michael Hackenberger

Offenheit für Entwicklungsprozesse

Wie die Kulturbeauftragten im Berliner Kulturagentenprogramm fortgebildet wurden

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Foto: Anne Stienen/DKJS

So wie in den anderen am Modellprogramm "Kulturagenten für kreative Schulen" beteiligten vier Bundesländern gibt es auch in Berlin sogenannte Kulturbeauftragte. Dabei handelt es sich um stundenweise freigestellte Lehrerinnen und Lehrer der 30 am Kulturagentenprogramm beteiligten Berliner Schulen. Sie sind in enger Kooperation mit den Kulturagentinnen und Kulturagenten für die schulinterne Betreuung des Programms zuständig. Am Beispiel Berlin und aus der Sicht des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) Berlin-Brandenburg werde ich im Folgenden erläutern, wie die Kulturbeauftragten eingeführt und im Rahmen des Kulturagentenprogramms fortgebildet wurden.

Rahmenbedingungen

Im Mai 2008 wurde das "Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung" des Berliner Senats veröffentlicht. In diesem Konzept wurde der Anspruch an alle mit Bildung befassten Akteure formuliert, sich in den jeweiligen Einrichtungen, aber auch in übergreifenden Kooperationen, der kulturellen Bildung speziell von Kindern und Jugendlichen zu widmen. Die Umsetzung dieses Anspruchs im System Schule wurde durch die Teilnahme Berlins am Kulturagentenprogramm seit 2011 wesentlich vorangebracht. Um den meist ernüchternden Erfahrungen mit wenig nachhaltigen Modellprogrammen Rechnung zu tragen, sollten diesmal Impulse zur system(at)ischer Schulentwicklung vom Programm ausgehen, verbunden mit dem Ziel, langfristige Kooperationen zwischen Schulen und Kulturpartnern zu initiieren. Solch ein Prozess muss aus der Schule selbst erwachsen und befördert werden; daher wurde in Berlin die Funktion der schulinternen Kulturbeauftragten von Anfang an konzeptionell eingeplant, und der Senat stellte einen Pool von Abminderungsstunden (zwei Unterrichtsstunden pro Woche) bereit. Die Benennung einer entsprechenden Person durch die Schule musste schon bei der Antragstellung vorgenommen werden, idealerweise war diese Person auch schon in den Vorgang der Antragstellung einbezogen. Nach welchen Gesichtspunkten die Schulleitungen die Auswahl der Kulturbeauftragten vornahmen, war ihnen freigestellt.

Im Kulturagentenprogramm wurden die Berliner Kulturbeauftragten gemeinsam mit den Kulturagentinnen und Kulturagenten fortgebildet. Dafür entwickelten das Berliner Landesbüro (bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung) und das LISUM ein eigenes Qualifizierungskonzept. Schon in den ersten Qualifizierungen wurde deutlich, dass es große Unterschiede zwischen den Kulturbeauftragten gab – sie waren "alte Hasen" und Neueinsteiger, Fachlehrkräfte mit Erfahrungen in Einzelprojekten sowie Fachbereichsleiterinnen und -leiter beziehungsweise Mitglieder aus Gremien und hatten unterschiedliche Fachkombinationen und Ausbildungsarten (Lehrkräfte mit einem Fach – Studienräte). Auch die Position in der Schule war sehr unterschiedlich – von Einzelkämpfern, die bisher eher im Verborgenen gewirkt hatten, bis zu Vertreterinnen und Vertretern etablierter Strukturen der Schule beispielsweise eines Lernbereichs Künste. Allen gemeinsam war aber das große Engagement für die Etablierung kulturelle Bildung an ihrer Schule und der Wunsch, für ihre Schülerinnen und Schüler "das Beste aus dem Kulturagentenprogramm herauszuholen".

Mit welcher Aufgabenstellung sind die Kulturbeauftragten angetreten?

Ein wesentlicher Faktor, der die Anfangssituation der Gruppe der Kulturbeauftragten prägte, war die vom Programmkonzept ermöglichte Offenheit für Entwicklungsprozesse. Dies bedeutete, dass die Aufgaben und die Rolle eines Kulturbeauftragten nicht vorab verbindlich definiert waren, sondern sich aus den Erfahrungen im Programm und im Kontext der schulischen Realität entwickeln sollten. Das führte dazu, dass sich Ansprüche und Erwartungen von Programmträger, Senatsverwaltung, Schulleitung, Schule und den Kulturbeauftragten selbst nicht unbedingt deckten und nach und nach ausgehandelt und geklärt werden mussten. Damit ist bereits ein Teil des Unterstützungsbedarfs der Kulturbeauftragten benannt: Hilfe bei der Rollen- und Aufgabenklärung, verbunden mit der Fähigkeit zur Abgrenzung und Beschränkung sowie dem Entwickeln von Arbeitsperspektiven, besonders auch im Zusammenspiel mit den Kulturagentinnen und Kulturagenten.

Für die meisten Kulturbeauftragten war die Zeit im Programm mit großen Veränderungen ihrer Rolle innerhalb der Schule verbunden, meist mit einer Erweiterung ihres Tätigkeitsbereichs in Richtung

  • Projektmanagement für die gesamte Schule (Akquise konkreter Projekte, Kontaktperson für Kulturpartner, offizielle Repräsentanten in Gremien und in der Öffentlichkeit)
  • Coaching für Kollegen (Beratung bei deren Konzeptentwicklung, Vermittlung an Kooperationspartner und bei Problemen)
  • Beteiligung an der Schulorganisation (Mittelverwaltung, Stunden- und Raumplanung, Aushandlung von Verträgen)
  • Beteiligung in Gremien (punktuell als Expertin/Experte, als festes Mitglied, als Vorsitzende/Vorsitzender einer Arbeitsgruppe, Mitarbeit am Schulprogramm)
  • Mitarbeit in den Trio-Netzwerken des Programms
  • Übernahme von Aufgaben während der Qualifizierungen, beispielsweise der Gestaltung von Workshops und Präsentation der Schulprojekte

In der Auftaktveranstaltung im Herbst 2011 wurden den neuen Kulturbeauftragten ihre Aufgaben vorgestellt. Mit ihrer jeweiligen Sichtweise stellten die Kolleginnen des Berliner Landesbüros, Christine Florack und Manuela Kämmerer, die Vertreterin der Senatsverwaltung, Dr. Angelika Tischer, und die Fortbilder aus dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), Christel Schminder, und ich die Aufgabenpakete vor. Nach drei umfangreichen Vorträgen brachte ein Lehrer die Bedenken vieler Kollegen auf den Punkt: "Habe ich dann überhaupt noch Zeit, eigene Projekte durchzuführen?" Der Gedanke dahinter war, dass die Kulturbeauftragten aus Begeisterung für "ihre" Projekte die Herausforderung dieser Aufgabe angenommen hatten, speziell um damit ihre Projekte mit besseren Zeit- und Finanzressourcen auszustatten, konzeptionell und strukturell abzusichern. Nun sahen sie sich mit Ansprüchen konfrontiert, die erst noch in konkrete Aufgaben ausformuliert werden mussten, aber schon zu diesem Zeitpunkt den Umfang der Arbeit erahnen ließen. Erfreulicherweise nahmen die Kulturbeauftragten diese Herausforderung an und hatten dann auch weiterhin die Gelegenheit, ihre speziellen Kompetenzen in wunderbaren Projekten einzusetzen.

Eine besondere Unterstützung für die Klärung der Aufgaben und Rollen fand in den Workshops der Qualifizierungstagungen, auf den Netzwerktreffen und indirekt durch die Beratung der Schulleitungen statt. Das Landesbüro hatte zusätzlich die Aufgabe, im Gesamtprogramm neu entstandene Anforderungen, die sich auf die Arbeit der Kulturbeauftragten auswirkte, an diese zu vermitteln und sie entsprechend zu qualifizieren. In der Umsetzung vor Ort leisteten dann auch die Kulturagentinnen und Kulturagenten einen wesentlichen Beitrag, zuerst durch die Übernahme etlicher eigentlich schulinterner Aufgaben, im weiteren Verlauf durch Übergabe der Arbeit an die Kulturbeauftragten oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen.

Die spezielle Rolle der Kulturbeauftragten im Schulentwicklungsprozess

In etlichen Schulen war zwar schon vor dem Programm die regelmäßige Durchführung kultureller Projekte etabliert. Der Ansatz, kulturelle Bildung in Kooperation mit Kulturpartnern als Entwicklungsschwerpunkt der Schule zu betrachten und entsprechend die ganze Schulgemeinschaft in die Konzeption und Umsetzung einzubeziehen, war aber für die meisten Schulen noch ein Entwicklungsziel. Um diesen Prozess zu unterstützen, brauchten die Kulturbeauftragten, abgesehen von der persönlichen Akzeptanz durch die Schulgemeinschaft (inklusive der Schülerschaft und Eltern), auch ein theoretisches Verständnis für systemische Schulentwicklung und Kenntnis entsprechender Werkzeuge der Umsetzung. Diese Themen wurden hauptsächlich in den Workshops der Qualifizierungen angesprochen, in direktem Bezug zur praktischen Realisierung der Programmziele an den Schulen.

Das vom LISUM vermittelte Konzept der Schulentwicklung bezieht sich auf das Verständnis von Schulentwicklung als abgestimmtem Zusammenwirken von Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung. Dabei werden idealtypisch mehrere Phasen durchlaufen: Zielfindung und -beschreibung – Bestandsaufnahme – Maßnahmenplan – Durchführung – Ergebnisreflexion/Qualitätskontrolle – Festlegung der Ziele für eine neue Entwicklungsschleife.

Für jede dieser Phasen gibt es eine Vielzahl von Überlegungen, die Kulturbeauftragte anstellen müssen, wenn sie Einfluss auf die Schulentwicklung nehmen wollen:

  • Bei der Zielfindung gab es beispielsweise das Abwägen zwischen künstlerischen, pädagogischen und persönlichen Zielen der Akteure durch entsprechende Partizipationsverfahren, verbunden mit der Beschreibung der angestrebten Qualität eines Endproduktes und/oder eines Prozesses. Dies gilt sowohl für das große Entwicklungsvorhaben, kulturelle Bildung in der Schule zu verankern, als auch für einzelne Projekte.
  • Beim Thema Bestandsaufnahme besprachen wir sowohl die Gestaltung von Datenerhebungen durch Fragebögen, Interviews und Protokolle als auch die Notwendigkeit fortlaufender Dokumentation, die oft mit Hilfe der Kulturagentinnen und Kulturagenten in kreativer künstlerischer Ausgestaltung geschah. Im Zusammenhang damit standen beispielsweise Fragen des Datenschutzes und der Einschätzung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses bestimmter Verfahren.
  • Beim Maßnahmenplan schauten wir uns Methoden an, über längere Zeiträume hinweg für sich selbst und für Arbeitsgruppen Kommunikation und Kooperation zu planen. Hier wurde zum Beispiel auch klar, an welchen Stellen die Kulturbeauftragten Aufgaben an zuständige Gremien oder Personen (Fachbereichs- beziehungsweise Schulleitung) abgeben sollten (etablierte Strukturen nutzen) oder sich Teampartner suchen müssen (Vermeidung von Überlastung).
  • Für die Durchführung war zu überlegen, wie die Kooperation mit den externen Partnern über den Projektzeitraum hinweg optimal gestaltet werden kann (wichtig: Vor- und Nachlaufzeiten einplanen!) und wie sich die Schulgemeinschaft kontinuierlich in Prozesse einbinden lässt.
  • Qualitätskontrolle, also Evaluation, war kein besonders beliebtes Thema. Informelle Rückmeldungen beispielsweise aus Gesprächen nach Ausstellungen und Aufführungen wurden aufgenommen und im Kreis der Akteure intensiv reflektiert. Die Breite der Vorstellungen und Ansprüche an künstlerische Projekte – von Selbstfindung über soziales Miteinander bis zu kultureller Teilhabe und einem ästhetisch befriedigenden Werk – in vorher genau gefassten Zielen zu definieren, erschien zu aufwendig oder wurde als zu einengend empfunden. In einem entsprechenden Workshop hatten wir deutlich gemacht, dass eine Evaluation von den Beteiligten selbst für jedes Vorhaben anhand klar definierter und überprüfbarer Ziele passgenau entwickelt und am Anfang des Projekts bereits mitgedacht werden muss. Der Rahmen, den sich die Schulen durch den Kulturfahrplan und die Projektanträge dann gesetzt hatten, machte bereits Ziele deutlich, und die Diskussionen nach Abschluss eines Projektes zeigten, dass sich Akteure und Rezipienten über die hohe Qualität der allermeisten Projekte einig waren. Die Qualität lässt sich auch in den vorhandenen Dokumentationen ablesen und belegen.

Offene Fragen

Für die Kulturbeauftragten ergab sich immer wieder die Notwendigkeit, ihr Selbstverständnis zu hinterfragen ("Ist das noch die Rolle, mit der ich angetreten bin, die ich jetzt will?"), in Hinblick auf die eigenen Entwicklungsziele (Übernahme anderer Aufgaben beispielsweise in der Schulleitung) wie auch auf die Frage nach dem Selbstmanagement (zeitliche Belastung in Relation zur Freistellung, Fokussierung auf den Unterricht). Hier waren speziell die Schulleitungen gefragt, mit den Kulturbeauftragten im Gespräch zu bleiben und gegebenenfalls für zusätzliche Entlastung zu sorgen (weitere Stunden aus dem Pool der Schule, Freistellung von Aufsichten, problemlose Vertretung bei Projektaktivitäten).

Eine weitere Herausforderung war das Übergabemanagement an Kolleginnen und Kollegen im laufenden Betrieb, auch bei der Entwicklung vom Einzelkämpfer zum Teamleiter. Viele gute Kooperationen mit externen Partnern beruhen auf gemeinsamen Erfahrungen im künstlerischen Prozess und sind an persönliche Beziehungen gebunden. Wechsel der Bezugspersonen sollten daher langfristig mit weichen Übergängen gestaltet werden können – ein Wunsch an die Schulleitungen und die Partnerinstitutionen. Die Fixierung und damit Vermittelbarkeit von organisatorischem Wissen wurde nicht problematisiert, man kann also davon ausgehen, dass die Kulturbeauftragten zufriedenstellende, zumindest praktikable individuelle Lösungen gefunden haben.

Ein zum geflügelten Wort gewordener Kommentar aus der Auftaktveranstaltung lautete: "Wenn wir den Mathelehrer mit im Boot haben, haben wir es geschafft!" Damit ist das Problem angesprochen, kulturelle Bildung nicht nur als Bereich der Kunstpädagoginnen und -pädagogen sowie Kunstschaffenden zu verstehen, sondern als Auftrag an alle. Die Verbindung zu anderen Fächern herzustellen, gelang über curriculare Verknüpfungen ("Tanze den Monsun"), aber auch durch Erweiterung des Kulturbegriffs auf Ess-, Alltags- und Streitkultur.

Welche Perspektiven gibt es für die Kulturbeauftragten in einer Transferphase des Kulturagentenprogramms und darüber hinaus?

Die Funktion der Kulturbeauftragten sowie der Kulturagentinnen und Kulturagenten war eingebettet in den speziellen Kontext des Kulturagentenprogramms. Es ergibt sich am Ende des Programms ­– beim Übergang zur Transferphase – die Frage, ob und gegebenenfalls wie die Rolle der Kulturbeauftragten (auch in Relation zu den Kulturagentinnen und Kulturagenten) zukünftig neu definiert werden muss. Die Fortführung der Arbeit an der eigenen Schule wird zum Teil davon abhängen, ob es weiterhin einen Stundenpool für Kulturbeauftragte gibt und wie dieser verteilt wird. Denkbar ist auch eine schulinterne Bereitstellung der Stunden, wie es teilweise auch jetzt schon geschehen ist, um den Kulturbeauftragten einen ihren vielfältigen Aufgaben angemesseneren Stundenumfang anbieten zu können.

Die jetzigen Programmschulen und ihre Kulturbeauftragten könnten in Zukunft verschiedene Aufgaben übernehmen:

  • Sollten sich andere Schulen in Berlin durch die Erfahrungsberichte der Programmschulen inspirieren lassen, sich kulturelle Bildung als Entwicklungsschwerpunkt zu wählen, könnten die Kulturbeauftragten Ansprechpartner und Berater sein.
  • Falls es die Funktion eines/r regionalen Beraters/Beraterin für kulturelle Schulentwicklung geben sollte, könnten sich Kulturbeauftragte im Rahmen der Modularen Qualifizierung des LISUM dafür qualifizieren lassen. Das wird davon abhängen, welchen Stellenwert der kulturellen Bildung neben all den anderen großen Aufgaben in Berlin (Inklusion, neuer Rahmenlehrplan, Migration) von den regionalen Schulaufsichten gegeben wird.
  • Sie könnten die Kooperation in den Netzwerk-Trios des Programms aufrechterhalten und sich auch in andere kulturelle Netzwerke und Bildungsverbünde einbringen.
  • Es wäre wünschenswert, dass die ehemaligen Programmschulen weiterhin ihre Erfahrungen durch Bereitstellung von Dokumentationen gewährleisten würden. Eine Basisdokumentation steht bereits auf dem Berlin-Brandenburgischen Bildungsserver und soll fortlaufend erweitert und aktualisiert werden. Die Pflege der Webseite ist dauerhaft als Auftrag an das LISUM gesichert.

Damit die Kulturbeauftragten diese neuen und wiederum erweiterten Aufgaben wahrnehmen können, sollte weiterhin Unterstützung für sie und ihre Schulen angeboten werden, beispielsweise durch:

  • Betreuung an der Einzelschule und/oder im regionalen Verbund
  • Netzwerktreffen mit den Projektschulen, evtl. im erweiterten Kreis
  • Tagungen aller Kulturbeauftragten (alt und neu) gegebenenfalls gemeinsam mit Kulturagentinnen und Kulturagenten

Diese Unterstützungsmaßnahmen könnten durch das LISUM und/oder durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer eventuellen Nachfolgeeinrichtung des Landesbüros angeboten werden sowie durch die den Schulen vertrauten Kulturagentinnen und Kulturagenten, falls diese noch verfügbar sein sollten.

Resümee

In der Person eines/einer Kulturbeauftragten treten mehrere wertvolle Fähigkeiten gemeinsam auf:

  • selbst künstlerisch-kreativ aktiv zu sein
  • sich mit starkem Engagement für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen
  • ein grundlegendes Verständnis für schulische Entwicklungsprozesse und reiche Erfahrungen in diesen Prozessen zu haben
  • erfolgreiche Kooperationen mit Kulturinstitutionen und sehr unterschiedlichen Einzelpersonen einzugehen und aufrechterhalten zu können
  • sich selbst kritisch reflektieren zu können und sich dabei in ganz unterschiedlichen Rollen jeweils neu zu definieren und zurechtzufinden.

Neben den anderen wertvollen "Erbstücken" des Programms sind die Kulturbeauftragten eine unschätzbare Ressource. Ihnen sollte bei den Konzeptionen zur nachhaltigen Implementierung der Programmideen eine wesentliche Rolle angeboten werden.